Liebe Elternvertreterinnen und Elternvertreter,
liebe Eltern der Schulen in Ostfildern,
bei den betroffenen Eltern herrscht Unsicherheit, ob und gegebenenfalls wie ihre Kinder mit Lebensmittelunverträglichkeiten / Allergien im KuBinO bzw. in den angeschlossenen Kindertageseinrichtungen und Schulkindbetreuungen, die vom KuBinO beliefert werden, verpflegt werden können.
Wir haben uns deshalb am 10.07.2018 mit der zuständigen Vertreterin der Stadt Ostfildern sowie Vertretern des KuBinO zu der Frage zusammengesetzt, was das KuBinO hier zu Leisten in der Lage oder sogar verpflichtet ist.
Was das KuBinO kann und tut:
Einige Lebensmittelunverträglichkeiten wie zum Beispiel gegen Lactose oder Hülsenfrüchte können in gewissem Rahmen berücksichtigt werden. Bei Vorliegen von Unverträglichkeiten gegen diese Lebensmittel können alternative Speisen angeboten werden.
Betroffene Eltern / Kinder werden gebeten, ihre Anforderungen zu diesen freiwilligen Leistungen dem KuBinO schriftlich mitzuteilen. In allen Einrichtungen liegen dazu Formulare bereit! Zudem muss ein Attest des begleitenden Arztes vorgelegt werden.
Das KuBinO weist die Inhaltsstoffe der Speisen per Aushang bzw. in den Beischreiben zu den Lieferungen an die Einrichtungen, soweit möglich, aus. „Spuren“ können und müssen dabei nicht ausgewiesen werden. Das KuBinO bittet im Zweifel um Nachfrage beim Personal bzw. den Betreuerinnen und Betreuern.
Was das KuBinO nicht kann:
Für Kinder mit sämtlichen Nussallergien oder mit Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) kann keine alternative Verpflegung angeboten werden. Aus praktischen und haftungsrechtlichen Gründen ist dies nicht möglich. Das KuBinO ist weder küchentechnisch noch personell dafür ausgestattet (Die Trennung von Küchenbereichen, Küchengeräten und Geschirr wäre notwendig). Das Risiko, dass das Kind einen allergischen Schock oder sonstige massive Gesundheitsbeeinträchtigungen infolge der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung erleidet, ist einfach zu groß.
Was das KuBinO bzw. die Stadt Ostfildern anbieten können:
Die Stadt Ostfildern bzw. das KuBinO haben sich bereit erklärt, betroffenen Eltern / Kindern mit Nuss- und Glutenunverträglichkeit wie folgt entgegen zu kommen:
Es wird gestattet, dass dem Kind vorbereitete Speisen mitgegeben werden, die in der Einrichtung erwärmt werden können. Aus hygienischen Gründen ist es in den Einrichtungen jedoch nicht möglich, die Speisen in den Küchen zu erwärmen. Für diese Fälle, wurde von der Stadt Ostfildern zugesagt – sofern noch nicht geschehen – Mikrowellengeräte außerhalb der Küchen bereit zu stellen. Auch diese Kinder können so, mit unter der Verantwortung der Eltern zusammengestelltem Essen, innerhalb der Einrichtung verpflegt werden.
Die betroffenen Eltern / Kinder werden gebeten den Bedarf formlos über die jeweilige Einrichtung an die Stadt Ostfildern zu melden.
Ostfildern, den 17. Juli 2018
Ralph Uwe Graef, Ina Mick, Michaela Müller-Wittek